Streitschlichtung

Die Gütestelle Reinhard Goldbeck führt freiwillige Streitschlichtungsverfahren durch.

Im freiwilligen Verfahren können die Beteiligten einvernehmlich entscheiden, ob die Gütestelle Reinhard Goldbeck als neutrale Verhandlungshilfe zur neutralen Beurteilung der Rechtslage (Schiedsvorschlag) oder im Schiedsgerichtsverfahren (Schiedsspruch) nach den §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung tätig wird. Soll ein Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt werden, müssen die Beteiligten eine Schiedsgerichtsvereinbarung treffen.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schlichtungs- und Kostenordnung der Gütestelle Reinhard Goldbeck maßgeblich.